Herzlich Willkommen
Wir stellen hier alle Wohnangebote für Kinder & Jugendliche vor
Nachbarschaft hilft Wohngemeinschaft
NHW e.V.
Der NHW e.V. bietet Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien Hilfe bei allen Fragen des Aufwachsens und der Erziehung.
Das heißt für uns vor allem, Kindern und Jugendlichen, die nicht bei ihren Eltern leben können, möglichst familienähnliche Lebensumstände zu ermöglichen.
Dabei orientieren wir uns zuallerst an ihren Bedürfnissen, Wünschen und ihren Stärken. Wir tun alles dafür, exzellente pädagogische Fachkräfte und gleichzeitig “Spezialisten für die Normalität” zu sein. In unserem diakonischen Verein wirken Laien und professionell Tätige zusammen.
Wohngruppen
Unsere Wohngruppen für Kinder & Jugendliche befinden sich in Berlin
Jugendhilfe in Berlin für Kinder mit den verschiedensten Herausforderungen.
LiVe

LiVe Betreutes Wohnen für Jugendliche
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Bitter & Süß

Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Essstörung
WG für junge Menschen mit einer psychogenen Essstörung z.B. Anorexie, Bulimie, Binge Eating, Orthorexie
Jugendwohnen Bonveni

Bonveni ist Esperanto und bedeutet Willkommen.
Jugendwohnen Bonveni für junge Menschen mit Migrationserfahrungen / Migrationshintergrund in Berlin Lichterfelde.
Kinderschutzstellen / Erziehungsstellen
Wofür sind die Kinderschutzstellen da?
Die Kinderschutzstellen sind sorgfältig ausgewählte Familien, in denen Kinder leben und betreut werden. Mindestens ein Elternteil dieser Familien verfügt über eine pädagogische Qualifikation (Erzieher/in oder andere in der psychosozialen Arbeit erfahrene pädagogische bzw. therapeutische Fachkräfte).
Der Kinderschutz steht im Vordergrund, deshalb ist die Anonymität der Familien Bestandteil des Konzeptes. Derzeit stehen Plätze in Berlin und im angrenzenden Umland zur Verfügung. In der Regel erfolgt Einzelunterbringung, teilweise können auch zwei Kinder in einer Familie aufgenommen werden (z.B. Geschwister).
Ziel der Betreuung für die Entwicklung
Das Ziel der Unterbringung ist die Entwicklung einer tragfähigen und auf Dauer angelegten Lebensperspektive für das Kind und seine Familie.
Dies soll mit besonderer Rücksicht auf die Bedürfnisse gerade kleiner Kinder nicht in Heimgruppen mit häufig wechselnden Bezugspersonen sondern durch eine ständig anwesende versorgende Person erfolgen.
Die Dauer der Unterbringung orientiert sich an den Bedürfnissen im Einzelfall. Im Bewusstsein über die existentiellen kindlichen Bedürfnisse nach Verwurzelung und dauerhaften Bindungen, sowie unter Berücksichtigung des kindlichen Zeitempfindens, gilt für uns das Motto:
Eine Unterbringung sollte so kurz wie möglich aber so lange wie nötig sein.
Der Hilfeplanungsprozess mit den Eltern und dem Jugendamt gehört immer dazu: Gemeinsam werden möglichst realistische Ziele entwickelt, die Hilfestellung und Maßnahmen zur Verwirklichung besprochen (wo immer möglich auch im Zwangskontext). Ferner wirken wir bei gerichtlichen Verfahren zur Klärung der Personensorge mit und arbeiten eng mit anderen beteiligten Fachkräften und Institutionen zusammen.
Schließlich werden die Kinder in ein auf Dauer angelegtes Lebensumfeld entlassen. Dabei erfolgt ein behutsamer Übergang, der sich an den Bedürfnissen des Kindes orientiert. Informationen über die Unterbringungszeit und Vorgeschichte des Kindes werden zur Verfügung gestellt.
Kinderschutzstellen – Aktuelles / Freie Plätze:
Derzeit gibt es keine freien Plätze!
Stand: 29.10.2024
Rufen Sie uns gerne an: (030) 797 028 40
Allg. Hinweis: Auf Krisenplätzen finden die Belegungswechsel oft sehr schnell statt.
Bitte unbedingt telefonisch abklären.
Kinderwohnen
NHW Kinderwohngruppe – das heißt Aufwachsen in Familie statt in einem Kinderheim.
Im tiefen Süden Berlins, im schönen Wohngebiet Lichterfelde West, befindet sich die Erziehungswohngruppe, die vier vom Jugendamt dort untergebrachten Kindern ein Zuhause gibt. Ein Stückchen weiter in die Stadt hinein gibt es eine weitere solche Einrichtung für zwei Kinder. Wenn absehbar ist, daß ein Kind auf Jahre hinaus nicht in der Herkunftsfamilie leben kann, dann braucht es einen sicheren Platz und gut und liebevoll versorgende Erwachsene, die sich kümmern.
Familie Alsesser-Knobbe lebt mit den aufgenommenen Kindern und Emil dem Hund in einem Einfamilienhaus mit Garten, unweit der evangelischen Johannes-Gemeinde und der Athene Grundschule.
Wer kann bei uns wohnen ?
Wir nehmen Kinder ab Schulalter auf. Rechtlich handelt es sich um eine Intensivbetreuung, so können z.B. auch Kinder mit besonderem z.B. heilpädagogischem Betreuungs- oder Förderbedarf aufgenommen werden und die Gruppe ist insgesamt kleiner als üblich. Gegebenenfalls nehmen wir auch Kinder von außerhalb Berlins auf.
Wie lange bleiben Kinder?
Die Betreuungszeit ist sehr unterschiedlich und liegt zwischen 9 Monaten und acht Jahren. Dreizehn von bisher 30 Kindern konnten nach guter und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern wieder in deren Haushalt entlassen werden. Die meisten Jugendlichen zog es nach den Erfahrungen im Kinderwohnen in unterschiedliche Wohngemeinschaften, um die nächsten Schritte in ihr eigenes, selbständiges Leben zu gehen. Ein 18-jähriges Mädchen zog mit ihrem Freund zusammen und ist inzwischen glückliche Mutter. Auch ein ehemaliger Jugendlicher ist bereits Vater, lebt aber schon nicht mehr mit Mutter und Kind zusammen.
LiVe Betreutes Wohnen für Jugendliche
Das Betreute Jugendwohnen ist für Jugendliche zwischen 15 und etwa 22 Jahren, die wegen unterschiedlichster Problemen nicht zu Hause wohnen können. Das Hauptziel ist es, den eigenen Weg ins Erwachsenenleben zu finden. Dazu braucht es Freiheit, um sich auszuprobieren, aber auch Begleitung, Schutz, Fürsorge und Kontrolle, damit keine:r untergeht.
Es gibt eine große Wohnung, in der 5 Jugendliche jeweils ein eigenes Zimmer bewohnen, den Haushalt gemeinsam organisieren und zum Teil ihre Freizeit gemeinsam verbringen.
Daneben gibt es einige Einzimmerwohnungen, in denen Jugendliche leben, die dies (schon) können und wollen (das heißt “BEW” = Betreutes Einzelwohnen).
Alle Jugendlichen bilden zusammen eine Gruppe, die etwas zusammen unternimmt, verreist usw.. Sie werden von den Sozialpädagog:innen des LiVe- Teams betreut. Wie diese Betreuung aussieht, ist genau so individuell wie die Gründe, ins betreute Wohnen zu kommen. Sie wird mit dem Jugendamt und wenn möglich mit den Eltern abgestimmt.
Die Eltern oder die Jugendlichen selbst müssen sich ans Jugendamt in ihrem Wohnbezirk wenden. Dort schildern sie das oder die Probleme. Wenn auch das Jugendamt meint, das eine räumliche Trennung der Familie weiterhelfen könnte, kann ein betreutes Jugendwohnen eine gute Lösung sowohl für die Jugendlichen und die Eltern sein.
Die Jugendlichen müssen
- ein Mindestmaß an Selbständigkeit mitbringen
- die Betreuung annehmen (z.B. einigermaßen pünktlich Termine einhalten und mit den Betreuern/-innen zusammenarbeiten)
- ohne Gewalt mit Anderen zusammen leben können
- den Alltag bewältigen, ohne regelmäßig Drogen dazu zu brauchen.
Beim Weg ins selbständige Leben, geht es natürlich immer auch um den zukünftigen Broterwerb. Wir nehmen den regelmäßigen und möglichst erfolgreichen Schulbesuch / Ausbildungsplatz sehr ernst, halten engen Kontakt mit den Lehrern / Ausbildern. Da wir wissen, daß es nur die allerwenigsten Jugendlichen ganz ohne Druck schaffen, führen wir auch Kontrollen durch. Natürlich muß vorher genau geschaut werden welchen Weg der oder die Einzelne gehen will.
Wenn es soweit ist, daß Jugendliche aus der WG in eine Einzelwohnung wechseln wollen und dann noch eine Betreuung wünschen, kann der / die Jugendliche “seine / ihre” Betreuer/in normalerweise behalten. Üblicherweise suchen wir gemeinsam eine Wohnung, die zunächst vom NHW e.V. angemietet wird, die der Jugendliche dann später aber selber übernehmen kann.
Bitter & Süss — Wohngemeinschaft bei Essstörungen
Die Kinderschutzstellen sind sorgfältig ausgewählte Familien, in denen Kinder leben und betreut werden. Mindestens ein Elternteil dieser Familien verfügt über eine pädagogische Qualifikation (Erzieher/in oder andere in der psychosozialen Arbeit erfahrene pädagogische bzw. therapeutische Fachkräfte).
Der Kinderschutz steht im Vordergrund, deshalb ist die Anonymität der Familien Bestandteil des Konzeptes. Derzeit stehen Plätze in Berlin und im angrenzenden Umland zur Verfügung. In der Regel erfolgt Einzelunterbringung, teilweise können auch zwei Kinder in einer Familie aufgenommen werden (z.B. Geschwister).
Das Ziel der Unterbringung ist die Entwicklung einer tragfähigen und auf Dauer angelegten Lebensperspektive für das Kind und seine Familie.
Dies soll mit besonderer Rücksicht auf die Bedürfnisse gerade kleiner Kinder nicht in Heimgruppen mit häufig wechselnden Bezugspersonen sondern durch eine ständig anwesende versorgende Person erfolgen.
Die Dauer der Unterbringung orientiert sich an den Bedürfnissen im Einzelfall. Im Bewusstsein über die existentiellen kindlichen Bedürfnisse nach Verwurzelung und dauerhaften Bindungen, sowie unter Berücksichtigung des kindlichen Zeitempfindens, gilt für uns das Motto:
Eine Unterbringung sollte so kurz wie möglich aber so lange wie nötig sein.
Der Hilfeplanungsprozess mit den Eltern und dem Jugendamt gehört immer dazu: Gemeinsam werden möglichst realistische Ziele entwickelt, die Hilfestellung und Maßnahmen zur Verwirklichung besprochen (wo immer möglich auch im Zwangskontext). Ferner wirken wir bei gerichtlichen Verfahren zur Klärung der Personensorge mit und arbeiten eng mit anderen beteiligten Fachkräften und Institutionen zusammen.
Schließlich werden die Kinder in ein auf Dauer angelegtes Lebensumfeld entlassen. Dabei erfolgt ein behutsamer Übergang, der sich an den Bedürfnissen des Kindes orientiert. Informationen über die Unterbringungszeit und Vorgeschichte des Kindes werden zur Verfügung gestellt.
Bitter & Süß – Freie Plätze:
Derzeit gibt es einen freien Platz! Stand 08/2025
WG Bonveni
Die Kinderschutzstellen sind sorgfältig ausgewählte Familien, in denen Kinder leben und betreut werden. Mindestens ein Elternteil dieser Familien verfügt über eine pädagogische Qualifikation (Erzieher/in oder andere in der psychosozialen Arbeit erfahrene pädagogische bzw. therapeutische Fachkräfte).
Der Kinderschutz steht im Vordergrund, deshalb ist die Anonymität der Familien Bestandteil des Konzeptes. Derzeit stehen Plätze in Berlin und im angrenzenden Umland zur Verfügung. In der Regel erfolgt Einzelunterbringung, teilweise können auch zwei Kinder in einer Familie aufgenommen werden (z.B. Geschwister).
By default, this panel is concealed and appears when the user clicks on the section title. Input relevant information about its title using paragraphs or bullet points. Accordions can enhance the user experience when utilized effectively. They allow users to choose what they want to read and disregard the rest. Accordions are often utilized for frequently asked questions (FAQs).Säuglinge und Kleinkinder im Alter von 0 bis- 5 Jahren und deren Familien. Je nach Hilfeplanung mit dem zuständigen Jugendamt können die Kinder auch länger bleiben, wenn die Rückkehr in die Ursprungsfamilie nicht oder erst nach längerer Zeit möglich ist.
Es können auch Kinder mit besonderen Bedarfslagen (z.B. Frühgeburt, nachgeburtliche Entzugssymptomatik, belastende Verhaltensauffälligkeiten, besonderes Schutzbedürfnis wie etwa Entführungsgefahr o.ä.) aufgenommen werden.
Die Aufnahme kann bei freier Kapazität sehr schnell erfolgen, wenn nötig (z.B. als Krisen- oder Notaufnahmen in der Folge einer Inobhutnahme nach SGB VIII § 42) innerhalb weniger Stunden.
Die Dauer der Unterbringung orientiert sich an den Bedürfnissen im Einzelfall. Im Bewusstsein über die existentiellen kindlichen Bedürfnisse nach Verwurzelung und dauerhaften Bindungen, sowie unter Berücksichtigung des kindlichen Zeitempfindens, gilt für uns das Motto:
Eine Unterbringung sollte so kurz wie möglich aber so lange wie nötig sein.
Der Hilfeplanungsprozess mit den Eltern und dem Jugendamt gehört immer dazu: Gemeinsam werden möglichst realistische Ziele entwickelt, die Hilfestellung und Maßnahmen zur Verwirklichung besprochen (wo immer möglich auch im Zwangskontext). Ferner wirken wir bei gerichtlichen Verfahren zur Klärung der Personensorge mit und arbeiten eng mit anderen beteiligten Fachkräften und Institutionen zusammen.
Schließlich werden die Kinder in ein auf Dauer angelegtes Lebensumfeld entlassen. Dabei erfolgt ein behutsamer Übergang, der sich an den Bedürfnissen des Kindes orientiert. Informationen über die Unterbringungszeit und Vorgeschichte des Kindes werden zur Verfügung gestellt.
Bonveni – Freie Plätze:
Derzeit ist kein Platz frei. Es ist dennoch auch zwischendurch sinnvoll anzurufen, um sich bei uns anzumelden. Bitte einfach anrufen: 030 8431 3354.
Informationen über den Verein
DER NHW e.V.
NHW e.V. Nachbarschaft hilft Wohngemeinschaft – Freier Träger der Jugendhilfe e.V.
Informieren Sie sich auf unseren Seiten auch über unsere professionelle soziale Arbeit mit sozialpolitischem Anspruch.
Zusätzlich zu den notwendigen Fakten über unsere Wohngruppen finden Sie noch viel mehr über den Verein auf unserer Website:



